Erklärung zur Barrierefreiheit

MARTOR ist bemüht, die Website https://www.martor.com/ barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). 

Diese Erklärung wurde am 29.04.2025 erstellt.
 

Leichte Sprache

Für Informationen über diese Website in leichter Sprache besuchen Sie bitte die folgende Seite:
Leichte Sprache

Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar. Die Zugänglichkeit wurde durch die Netigo GmbH überprüft; ein unabhängiger BITV-Test steht aus.

Einschränkungen

Nachfolgende Inhalte sind noch nicht oder nur eingeschränkt zugänglich.

Beschreibende Texte

Einzelne Bilder, Buttons oder Links weisen noch keine beschreibenden Texte bzw. Alternativtexte auf.

Beim Erstellen und Bearbeiten von redaktionellen Inhalten achten wir darauf, diese Informationen zu ergänzen.

Gebärdensprache

Die Informationen auf unserer Internetseite stehen derzeit nicht in deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.

Informationen in leichter Sprache

Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes und zur Navigation in leichter Sprache finden Sie auf der Seite Leichte Sprache.

Eine vollständige Ergänzung aller Texte in leichter Sprache ist aktuell nicht vorgesehen.

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und versuchen weitgehend, die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden.
 

Karten, Pläne und Luftbilder

Zu Online-Kartenanwendungen gibt es derzeit keine uns bekannte barrierefreie Alternative. Für Adress- und Routeninformationen bieten wir jedoch stets eine Alternative in Textform an.

Sollten technische Möglichkeiten zur barrierefreien Darstellung verfügbar sein, werden diese zeitnah umgesetzt.

Untertitel und Textalternativen für Videos

Die auf unserer Website gezeigten Videos werden meistens von unserem YouTube-Kanal eingebunden und verfügen in vielen Fällen über automatisch generierte Untertitel.

Videos ohne entsprechende Textalternativen werden in Kürze überarbeitet und um Textalternativen ergänzt.

PDF-Dateien und Dokumente

Einige der von uns angebotenen PDF-Dokumente sind nicht ausreichend barrierefrei. Da wir zahlreiche dieser Dokumente von Dritten (Lieferanten, Hersteller, Dienstleister etc.) erhalten, haben wir keinen direkten Einfluss auf die Form der Dokumente.

Interaktive Komponenten

Die Komponenten “Akkordeon” (z.B. auf der Seite „Ihre Ansprechpartner“) und “Banner-Slider” (z.B. auf der Startseite) entsprechen nicht in allen Aspekten den aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit – insbesondere im Hinblick auf konsistente ARIA-Rollen, Tastatursteuerung oder Screenreader-Kompatibilität.

Die notwendige technische Anpassung erweist sich als aufwendiger als ursprünglich angenommen. Insbesondere müsste die bestehende Komponente durch eine vollständig neue, barrierearme Variante ersetzt werden, was tiefgreifende Eingriffe in das Frontend erfordert.

Wir befinden uns aktuell in der aktiven Vorbereitung eines umfassenden Website-Relaunches. Im Zuge dieses Relaunches wird das Thema Barrierefreiheit ganzheitlich neu bewertet und umgesetzt – einschließlich der Überarbeitung der Akkordeon-Komponente gemäß den aktuellen WCAG- und BITV-Vorgaben.

Bis zur Umsetzung im Rahmen des Relaunches bleibt die bestehende Lösung bestehen. Sie ist grundsätzlich bedienbar und stellt keine vollständige Blockade für Nutzergruppen dar. Eine Anpassung im jetzigen Stand würde jedoch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen – insbesondere im Verhältnis zum bevorstehenden Redesign.

Kontrastanforderungen und CI-Farben

Der aktuell eingesetzte Farbton unseres Corporate Designs erfüllt in einigen Bereichen nicht die erforderlichen Kontrastverhältnisse für eine vollständig barrierefreie Darstellung. Dieses Thema wird im Rahmen des Relaunches gezielt adressiert, um künftig eine bessere Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen zu gewährleisten.

Bis zur Umsetzung im Rahmen des Relaunches bleibt die bestehende Lösung bestehen. Sie ist grundsätzlich bedienbar und stellt keine vollständige Barriere dar. Eine kurzfristige Anpassung würde jedoch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten – insbesondere im Verhältnis zum bevorstehenden Redesign.

Zuständigkeit bei Fragen zur Barrierefreiheit

MARTOR ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Deshalb gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen nicht unmittelbar.

Derzeit gibt es keine spezielle staatliche Stelle, bei der Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit von Privatunternehmen eingereicht werden können.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 28. Juni 2025 verpflichtet bestimmte private Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Die Überwachung dieses Gesetzes übernehmen die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer.

Falls Sie Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit unserer Website haben, können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.

Wir nehmen Ihr Feedback ernst und bemühen uns um kontinuierliche Verbesserungen.